Wie kaufen sie einer Immobilie in Mallorca
Es ist wahrlich nicht schwer, sich vorzustellen, wie wunderbar das Leben in Ihrem neuen Zuhause auf Mallorca sein wird. Immer in der Nähe des Meeres und umgeben von der einzigartigen Natur der Insel.
Aber wenn man anfängt über Verträge and Rechtsanwälte nachzudenken, kann dieses Bild schnell einen bitteren Beigeschmack bekommen.
Wir helfen Ihnen, Ihre Vision zu verwirklichen und wickeln für Sie den gesamten Kaufprozess so angenehm und klar wie möglich ab.
Eine Immobilie auf Mallorca zu kaufen ist gar nicht so schwer, nur etwas anders als man es aus der Heimat gewohnt ist. Viele Prozesse sind identisch mit denen in anderen europäischen Staaten, aber mit spanischen Begriffen versehen und oftmals ist der gesamte Schriftwechsel auf Spanisch oder sogar auf Katalanisch.
Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg, so dass der gesamte Ablauf ganz problemfrei durchgeführt wird.
Unsere gesamte Erfahrung steht Ihnen zur Verfügung und ebenso absolut zuverlässige Profis auf dem Gebiet der Bauindustrie, Banken und Finanzdienstleister.
Wir vermitteln Ihnen einen deutschsprachigen Anwalt, welcher alle rechtlichen Abläufe für Sie regelt und Ihre Interessen zu jedem Zeitpunkt vertritt. Unsere Partner im Finanzsektor helfen Ihnen die für Sie genau passende Finanzierung zu finden und abzuwickeln.
Anfallende Kosten beim Kauf
Generell sollten Sie von 10 % Kaufnebenkosten ausgehen, ganz gleich ob Sie ein Haus, ein Apartment oder eine Finca auf Mallorca erwerben.
Hier eine Aufstellung der einzelnen Kosten:
Gebühren
Die gesetzlichen Gebühren liegen in der Regel zwischen 1 und 2 Prozent des Kaufpreises plus 16 % Mehrwertsteuer (IVA).
Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und richten Sich nach einer Tabelle, in welcher Größe des Grundstücks und der Immobilie berücksichtigt werden. Normalerweise liegen diese Gebühren zwischen 1 und 2 Prozent des im Grundbuch einzutragenden Kaufpreises.
Grundbucheintragung
Die Eintragung im offiziellen Register kostet ungefähr 60% der Notargebühren.
Wertzuwachssteuer (Plusvalia)
Zur Berechnung wird hier der Wertzuwachs zwischen heutigem Kaufpreis und letztem im Grundbuch eingetragenem Wert zu Grunde gelegt. Normalerweise ist diese Steuer vom Verkäufer zu zahlen, kann aber nach Vereinbarung auch zu Lasten des Käufers gehen. Hier wird der Rechtsanwalt für Sie verhandeln.
Grunderwerbsteuer
7% des Kaufpreises bei Nicht –Neuobjekten. Bei Neubauten tritt an diese Stelle eine 7%ige Mehrwertsteuer und ein 0,5 %iger.
Sollten Sie eine Hypothek aufnehmen
Hier sollten Sie 1 Prozent für die Eintragung Ihrer Hypothek und 1 Prozent für Abwicklungskosten einplanen.



